„Stand 11.01.2021
Der Kindergarten bleibt vorerst
geschlossen!
Liebe Eltern,
sollte bei ihnen dringender Bedarf für eine Notbetreuung
bestehen,
rufen sie bitte unbedingt vorher im Kindergarten an, vielen
Dank!
Tel.: 08292/2960
Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:
· Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen
können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen
müssen,
· Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den
zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
· Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff.
SGB VIII haben,
· Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung
bedroht sind.
Sobald sich Änderungen ergeben informieren wir sie
darüber.“
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